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B Klassen einfach erklärt

B PKW bis 3,5t

Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt
Automatik- oder Schaltgetriebe
beinhaltet Klassen AM, L
Mindestalter: 18 Jahre

 

B96 PKW bis 3,5t mit Anhänger

für Fahrzeuge mit Anhänger mit zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg
Gesamtgewicht von PKW + Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg
Vorbesitz von Klasse B ist Voraussetzung - kein Dekra Prüfung notwendig!
Mindestalter: 18 Jahre


B197 PKW bis 3,5t

Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg erlaubt
Fahrausbildung mit Automatik- und Schaltgetriebe (kombiniert)
mind. 5 Doppelstunden (á 90min) mit einem Schaltwagen
mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrlehrer
Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug
beinhaltet Klassen AM, L
Mindestalter: 18 Jahre

 

BE PKW bis 3,5t mit Anhänger

Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von über 750 kg bis zu 3.500 kg
Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss aber sein 
Mindestalter: 18 Jahre

Überblick Motorrad

AM Kleinkrafträder
(beinhaltet zwei-, drei- sowie vierrädrige Kleinkrafträder)
Hubraum darf 50 cm³ nicht überschreiten
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 45 km/h
Mindestalter: 15 Jahre


A1 Leichtkraftrad ohne Beiwagen
Hubraum maximal 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg
beinhaltet Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre

A2 Kraftrad 
Motorleistung max. 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg
beinhaltet Klassen AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre

A Kraftrad 
Hubraum mindestens 50 cm³
zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 45 km/h
beinhaltet Klasse AM, A1, A2
Mindestalter: 24 Jahre oder 20 Jahre bei Aufstieg von “A2” auf “A”
 

B196 Upgrade zur Klasse B
Leichtkraft bis 125 cm³ ohne Prüfung bei der Dekra
Voraussetzung: Führerschein Klasse B (5 Jahre Besitz)
mind. 5 Doppelstunden (á 90min) praktische Ausbildung
mind. 4 Doppelstunden (á 90min) theoretische Ausbildung
nur in Deutschland gültig!
Mindestalter: 25 Jahre
 

Begleitetes Fahren schon ab 17 Jahren

Mindestalter: 17 Jahre
Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt und seit mind. 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B) sein
Begleitperson darf max. 1 Punkte in der Verkehrssünderkartei haben 

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